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Medizinische Untersuchung

Im Anschluss an die Personalaufnahme findet die Medizinische Untersuchung statt, die sich aus der Laboruntersuchung und der ärztlichen Untersuchung zusammensetzt und bei der Deine gesundheitliche Eignung für den Militärdienst festgestellt werden soll. Für die Untersuchung musst du dich in der Umkleidekabine bis auf die Unterhose ausziehen und deine Sachen in einem Schrank verschließen.

Laboruntersuchung

Bei der Laboruntersuchung werden Deine Körpermaße festgehalten, Dein Gewicht ermittelt sowie eine Urinprobe untersucht. Deine medizinischen Unterlagen und Atteste die Du eventuell mitgebracht hast musst Du hier abgeben. Sie werden geordnet und an den Musterungsarzt weitergegeben.

Ärztliche Untersuchung

Die ärztliche Untersuchung soll zukünftig überall von einem anstatt wie bisher zwei Ärzten vorgenommen werden und zwar in einer 40 minütigen Sitzung.

Zunächst wird sich der Musterungsarzt über Deine gesundheitliche Vorgeschichte informieren, um Kinderkrankheiten, eventuell familiäre oder genetisch bedingte Krankheiten, Operationen, Unfallfolgen oder Medikamenteneinnahmen festzuhalten. Hierzu solltest du eventuell vorher noch deine Eltern befragt haben.

Danach folgt die ärztliche Grunduntersuchung in der Dein gesamter Bewegungsapparat, Herz- und Kreislaufsystem sowie Haut und Sinnesorgane überprüft werden. Du wirst dann einem Seh- und Hörtest unterzogen.

Meist am Ende erfolgt dann die berüchtigte Untersuchung Deiner Genitalien (Intimbereich). Diese Genitaluntersuchung kann übrigens ebenso wie alle anderen Untersuchungen die Dir nicht gefallen verweigert werden. Dies hat keinerlei Folgen, Du wirst dann für den Bereich der Intimuntersuchung nur vom Musterungsarzt "nach Augenschein" tauglich gemustert.

Sollten die Ergebnisse der Grunduntersuchung nicht ausreichen und eine erweiterte Diagnostik beim Spezialisten erforderlich sein, wirst Du zu dem jeweiligen Facharzt überwiesen.

Aus dem Ergebnis all dieser Untersuchungen wird der Musterungsarzt den Vorschlag zu Deinem Tauglichkeitsgrad erarbeiten und dem Musterungsbeamten vorlegen. Drei verschiedene Tauglichkeitsgrade sind möglich:

  1. wehrdienstfähig
  2. vorübergehend nicht wehrdienstfähig
  3. nicht wehrdienstfähig

Für wehrdienstfähig gemusterte Wehrpflichtige legt der Musterungsarzt zum Schutz vor gesundheitlicher Überforderung während des Wehrdienstes einen der folgenden Verwendungsgrade fest:

  1. voll verwendungsfähig (T 1)
  2. verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten (T 2)
  3. verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T 3)

Vorübergehend nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige werden befristet vom Wehrdienst zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut musterungsärztlich untersucht.

Wer nicht wehrdienstfähig ist, wird ausgemustert und nicht zum Wehrdienst herangezogen.

Wie du deine Ausmusterung erreichen kannst erfährst du im Bereich Ausmusterung.

Nach der medzizinischen Untersuchung erfolgen dann meist die Musterungsgespräche.