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Zivildienststellensuche

Zum Zivildienst wir man einberufen wie zur Bundeswehr. Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer weist einem das Bundesamt für den Zivildienst eine Zivildienststelle zu, die man zum genannten Zeitpunkt auch antreten muß. Wer der Einberufung zum Zivildienst nicht folgt macht sich strafbar. Wer zeitgleich mit seinem Antragsverfahren oder rechtzeitig nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sich selbst darum bemüht, eine Zivildienststelle zu finden, die dazu bereit ist, einen einberufen zu lassen, der kann sich seine Zivildienststelle selbst aussuchen und muß nicht erwarten, auf Stellen einberufen zu werden, die keiner haben will. Man sollte etwa vier Wochen nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine Zivildienststelle ausgesucht haben wenn man der Zuweisung durch das Bundesamt entgehen will. Je früher man sich also um seine Stelle kümmert, desto größer ist die Chance, daß man bekommt, was man gerne möchte. Dabei ist zu beachten, daß die Zivildienststellen erst dann zu einer Anforderung eines bestimmten Kriegsdienstverweigerers berechtigt sind, wenn dieser anerkannt ist. Dennoch sind Zivildienststellen oft zu Zusagen für eine Einstellung als Zivildienstleistender nach erfolgter Anerkennung bereit, weil auch sie ein Interesse daran haben, sich die Zivildienstleistenden auszusuchen.