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Der beste Zeitpunkt zur KDV-AntragstellungDer Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, sobald der Entschluß zur Kriegsdienstverweigerung feststeht. Es kommt darauf an, den Antrag zu stellen, bevor ein Einberufungsbescheid zugestellt wird. Der Grund: Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer macht eine spätere Einberufung zum Grundwehrdienst während des laufenden Verfahrens, das heißt bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag, unmöglich. Ein weiterer Grund: Nur wer vor Zustellung eines Einberufungsbescheides verweigert, kommt in das einfachere, schriftliche Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für den Zivildienst! Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt mit 17 ½ Jahren möglich. Der Antrag soll - muß aber nicht- 14 Tage vor der Musterung eingereicht sein. Ansonsten ist er an kein Alter gebunden. Je später man ihn stellt, desto eher läuft man aber Gefahr, zum Grundwehrdienst einberufen zu werden. Allerdings wird ein KDV-Antrag erst nach der Musterung bearbeitet. Wenn man also darauf spekuliert ausgemustert zu werden, dann sollte man mit der KDV-Antragstellung zumindest bis zu dem Zeitpunkt warten, bis einem der Tauglichkeitsbescheid zugegangen ist. Man sollte dann nicht schon vor oder bei der Musterung verweigern, auch wenn man danach gefragt wird, ob man verweigern will. |