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Die schriftliche Begründung des KDV-Antrags
Die KDV-Vorschriften verlangen es, daß der KDV-Antrag begründet wird. Es ist notwendig, daß in der Begründung die persönlichen Gewissensgründe, die den Waffendienst bei der Bundeswehr unmöglich machen, ausführlich dargestellt werden.
Die Begründung des Antrages wird in der Ichform geschrieben und es werden die Einflüsse in der persönlichen Entwicklungsgeschichte dargestellt, die es unmöglich machen, sich zum Töten von Menschen ausbilden zu lassen.
Jeder dieser persönlichen Einflüsse, aus denen sich persönliche Gründe ergeben, warum das Töten von Menschen gegen das Gewissen verstößt, ist ausführlich darzustellen.
Ausführlich bedeutet, daß bei jedem genannten Beispiel darauf eingegangen werden muß, wie sich ein bestimmter Einfluß auf die Entwicklung des Gewissens ausgewirkt hat, das es einem verbietet, als Soldat das Töten von Menschen zu erlernen und durchzuführen. Wird z.B. in der Begründung geschrieben, daß man den Tod eines nahen Angehörigen erlebt hat und dadurch den Wert des Lebens erfahren hat, so muß der Bezug hergestellt werden, daß man als Soldat das systematische Töten von Menschen erlernt und im Kriegseinsatz von einem Soldaten verlangt wird, Menschen zu töten.
Wer sich zum Soldaten ausbilden läßt und sich für Kriegseinsätze zur Verfügung stellt, ist deshalb auch vor seinem Gewissen dafür persönlich verantwortlich, wenn er einen Menschen auf Befehl vorsätzlich und absichtlich seines Lebens beraubt und dadurch auch noch den Angehörigen dieses Menschen Verlust und Schmerz zugefügt hat. Das Gewissen eines Kriegsdienstverweigerers verbietet das vorsätzliche und absichtliche Töten auf Befehl, weil er das Leben eines Menschen wertschätzt und sich deshalb für das Töten von Menschen auch persönlich verantwortlich fühlen würde. Als Kriegsdienstverweigerer kann er diese persönliche Verantwortung nicht auf seine vorgesetzten Befehlserteiler abwälzen.
Es geht also darum, die Auseinandersetzung mit der Ausbildung zum Soldaten und seiner Tätigkeit im Kriegseinsatz und was diese Ausbildung und Tätigkeit für das eigene Gewissen bedeutet darzustellen. Selbstverständlich muß dabei auf das Gewissen immer wieder hingewiesen werden, das einem die Ausbildung zum Soldaten verbietet. Jeder Einfluß und jeder Grund, der einem den Dienst bei der Bundeswehr unmöglich macht, ist richtig, wenn diese Auseinandersetzung dargestellt wird.
In der Darstellung seiner Gewissensgründe, sollte man sich nicht widersprechen, weil man dadurch unglaubwürdig wird und der Antrag abgelehnt werden kann.
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