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Der KDV-Antrag (Antragstellung)Der Kriegsdienstverweigerer, der nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt werden will, muß einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag richtet er an das für ihn zuständige Kreiswehrersatzamt des Heimatortes. Es sollte unbedingt die Personenkennziffer oder das Geburtsdatum angegeben werden. Man beantragt seine "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer". Man soll sich ausdrücklich "auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes" berufen. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer könnte folgendermaßen formuliert werden:
Thomas Meyer
An das
Betreff: Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Sehr geehrte Damen und Herren, Schon mit diesen wenigen Sätzen hat man einen wirksamen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt. Die erwähnten Anlagen müssen nicht sofort beigefügt werden, man kann sie auch später nachreichen. |