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Wie wird man als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ?Wer rechtzeitig den Kriegsdienst verweigert und sich ausreichend informiert, wird als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Der Gesetzgeber verlangt jedoch immer noch eine Gewissensprüfung. Die Gewissensprüfung beschränkt sich jedoch in der Regel auf eine "Eignungsprüfung" schriftlich eingereichter Verweigerungsgründe. Kein Kriegsdienstverweigerer muß sich von dem Verfahren abschrecken lassen. Die Informationen auf dieser Webseite richten sich in erster Linie an die große Gruppe der Verweigerer, die im schriftlichen Verfahren vor dem Bundesamt für den Zivildienst zur Anerkennung kommen können. Das sind diejenigen, die als ungediente Wehrpflichtige erstmals und vor Zustellung eines Einberufungsbescheides den Kriegsdienst verweigern. Aber auch diejenigen, die sich einer Gewissensprüfung vor dem Ausschuß unterziehen müssen (Anerkennung nach Aktenlage oder aufgrund einer mündlichen Verhandlung), haben ihren Antrag schriftlich zu begründen. Dies sind Soldaten, Reservisten, Verweigerer, deren Antrag im schriftlichen Verfahren vor dem Bundesamt für den Zivildienst als "zweifelbehaftet" angesehen wurde und diejenigen, die zum zweiten Mal einen Verweigerungsantrag stellen. Wie ein KDV-Antrag auszusehen hat, erfahrt Ihr hier: Antragstellung |